Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedienungen von Ewolve Pictures

  1. Auftragserteilung und Vertragsverhältnis
  2. Kollidierende AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ewolve Pictures

gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ewolve Pictures. Die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden in diesem Vertragsverhältnis

keine Geltung.

  1. Ansprechpartner und Stellvertreter

1) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter

für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die die benennende

Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten, sowie autorisiert sind

rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.

2) Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils

unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die

zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt,

im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und

entgegenzunehmen.

3) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über

Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls

lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

1) Der Kunde unterstützt Ewolve Pictures bei der Erfüllung der vertraglich

geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur

Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial so wie von Hard- und

Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der

Kunde wird seine Mitarbeiter hinsichtlich der von Ewolve Pictures zu

erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2) Der Kunde stellt, soweit nicht anders geregelt, in der erforderlichen Zahl eigene

Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über

die erforderliche Fachkunde verfügen.

3) Hat sich der Kunde verpflichtet, Ewolve Pictures im Rahmen der

Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.a.) Materialien zu beschaffen, hat der

Kunde diese Ewolve Pictures umgehend und in einem gängigen, unmittelbar

verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Muss eine

Konvertierung des Materials in ein anderes Format vorgenommen werden, so

übernimmt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde stellt sicher,

Filmproduktionsvertragdass Ewolve Pictures die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte

erhält und stellt Ewolve Pictures von allen Ansprüchen Dritter frei.

4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

  1. Termine und Fristen

1) Die von Ewolve Pictures angegebenen Termine sind nicht bindend. Ewolve

Pictures ist aber bemüht sie einzuhalten.

2) Im Vorfeld vereinbarte Fristen werden von Ewolve Pictures eingehalten, sofern

nicht ein wichtiger Grund wie höhere Gewalt (z. B. Wetteränderung, Streik,

Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der

Telekommunikation, Brand, Naturgewalten usw.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu

verantwortende Verzögerungen, wie etwa eine verspätete Erbringung von

Mitwirkungsleistungen oder Änderungen im Konzept, Drehbuch und/oder dem

Produktionsablauf, die Einhaltung der Fristen nicht mehr ermöglichen, so

verschiebt sich der Fertigstellungstermin, gleichwie bei höherer Gewalt, um

mindestens die Dauer der Änderungen bzw. des Ereignisses höherer Gewalt.

3) Eine Haftung von Ewolve Pictures bei Nichteinhaltung eines Termins aus

Gründen höherer Gewalt, Verschuldung des Auftraggebers und anderen

Gründen dieser Art ist ausgeschlossen.

4) Erkennt Ewolve Pictures, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird

Ewolve Pictures den Vertragspartner unmittelbar über den Grund und die Dauer

der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.

5) Kann Ewolve Pictures einen Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht

einhalten, so hat der Kunde Ewolve Pictures eine realistische und ausreichende

Nachfrist zu setzen.

  1. Kosten
  2. Bruttobeträge. Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich)

sind Bruttobeträge in Euro(€).

  1. Kosten am Gegenstand der Dienstleistung. Die Kosten für die Produktion belaufen

sich auf die vertraglich genannten Beträge. Diese Beträge beziehen sich auf die

Herstellung einer Masterkopie im vereinbarten Format. In diesen Kosten nicht

enthalten sind: Konvertierungen in ein anderes als im Auftrag definiertes Format,

Vervielfältigungen, DVD- Menüs oder fremdsprachige Versionen.

  1. Arbeitstag. Die Arbeitszeit, welche pro Dreh- /Postproduktionstag kalkuliert wird

beträgt 10 Stunden. Alles darüber hinaus wird als Überstunde pro angefangene

Stunde mit dem von Ewolve Pictures aktuell festgelegten Satz berechnet.

FilmproduktionsvertragIII. Zahlungsbedingungen

  1. Vorauszahlung und Endzahlung. Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende

Zahlungsweise: 50% nach Auftragserteilung / 50 % nach Fertigstellung des Films.

  1. Vorkosten. Sind in der Kalkulation Vorkosten enthalten, wie Casting, Reisekosten,

etc. so sind diese bei Auftragserteilung in voller Höhe zu begleichen.

  1. Fälligkeit. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung

fällig. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 40 € erhoben.

  1. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
  2. Recht auf Eigentum.

Das Filmwerk, einschließlich dem enthaltenen geistigen Eigentum, bleibt bis zur

vollständigen Bezahlung Eigentum von Ewolve Pictures. Jede Partei behält alle Rechte,

Namen und Interessen in und an ihrem eigenen bestehenden geistigen Eigentum,

unabhängig von der Offenlegung dieses bestehenden geistigen Eigentums für die

andere Partei, vorbehaltlich der hierin erteilten Rechte.

  1. Bestehendes geistiges Eigentum.

1) Ewolve Pictures wird im Zusammenhang mit diesem Vertrag kein geistiges

Eigentum von anderen Drittanbietern oder kein bestehendes geistiges Eigentum

von Dritten verwenden, es sei denn, Ewolve Pictures hat das Recht, dieses für

den Kunden zu nutzen. Wenn Ewolve Pictures nicht Inhaber dieses bestehenden

geistigen Eigentums ist, braucht Ewolve Pictures die erforderlichen Rechte vom

Eigentümer, um die Einhaltung dieses Vertrags zu gewährleisten.

2) Ewolve Pictures wird keine Materialien von Dritten, einschließlich Open Source

oder Freeware, in den Gegenstand der Dienstleistung integrieren, es sei denn, (1)

Ewolve Pictures macht eindeutig die spezifischen Elemente des Drittanbieters

kenntlich, die im Gegenstand der Dienstleistung enthalten sind (2) Ewolve

Pictures macht die entsprechenden Drittlizenzen und etwaige

Verwendungsbeschränkungen kenntlich und (3) es liegt eine schriftliche

Einverständniserklärung vom Kunden vor. Ewolve Pictures versichert und

garantiert verbindlich, dass sie alle Rechte von Drittanbietern (einschließlich aller

Open-Source-Lizenzen) berücksichtigt, die mit Softwarekomponenten verbunden

sind und im Gegenstand der Dienstleistung enthalten sind, sowie alle weiteren,

von Dritten gelieferten Materialien. Er stellt den Kunden von jeglichen Verlusten

und Haftungen frei, die dem Kunden dadurch entstehen können, dass sie die

Anforderungen in den Lizenzen Dritter nicht erfüllt.

Filmproduktionsvertrag3. Keine Rechte am geistigen Eigentum des Kunden.

Mit Ausnahme des eingeschränkten Nutzungsrechts an den vom Kunden

bereitgestellten Materialien, die erforderlich sind, damit Ewolve Pictures im

Rahmen dieses Vertrages ihre Dienstleistungen erbringen kann, erhält sie kein

Recht, Eigentum oder Interesse am geistigen Eigentum des Kunden.

  1. Nutzungsrechte
  2. Einfaches Nutzungsrecht. Ewolve Pictures gewährt dem Kunden ein einfaches

Nutzungsrecht (non- exklusive, gebührenfrei, deutschlandweit, unbefristet und

unwiderruflich) für bestehendes geistiges Eigentum, insbesondere in Bezug auf die

Nutzung der Medieninhalte des Filmwerks von Ewolve Pictures und Dritten, sofern

ein solches bestehendes geistiges Eigentum im Gegenstand der Dienstleistung

enthalten ist, einschließlich dem Recht das Eigentum zu erstellen, zu verwenden, zu

reproduzieren, anzuzeigen, weiterzugeben und offenzulegen und andere damit zu

beauftragen, diese Dinge zu tun.

  1. Copyright. Sofern nicht anders geregelt, muss bei Vervielfältigung des Gegenstands

der Dienstleistung, insbesondere bei Vervielfältigung stets ein Copyright Vermerk

von Ewolve Pictures enthalten sein.

  1. Eingeschränkte Rechteübertragung. Von der Rechteübertragung ausgeschlossen

sind: Formatumwandlungen, Rechte zur Änderung und Bearbeitung von Bild

und/oder Ton,Erweiterungen, Synchronisationen, Erstellung von

Fremdsprachenfassungen, sowie die Verwendung von Ausschnitten von Bild

und/oder Ton.

  1. Weiterführende Rechte. Der Kunde hat die Möglichkeit weiterführende Rechte,

wie das ausschließliche Nutzungsrecht, zu erwerben. Dies geschieht in einer

zusätzlichen vertraglichen Übereinstimmung mit Ewolve Pictures und muss explizit

im Vertrag festgelegt sein oder erfordert einen Zusatzvertrag.

  1. Eigentum am Gegenstand der Dienstleistung.

1) Alle im Zuge der Produktion von Ewolve Pictures erstellten Bild- und

Tonmaterialien so wie Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen und ähnliches

Material bleiben Eigentum von Ewolve Pictures.

2) Ewolve Pictures ist berechtigt das fertige Filmwerk, Ausschnitte daraus und/oder

aus dem Rohmaterial, so wie Grafiken und Animationen zu Werbezwecken

zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu

kopieren (zum Beispiel für Wettbewerbs-/ Festivaleinreichungen) und

vorzuführen. Des Weiteren ist Ewolve Pictures berechtigt den Kunden als

Referenz anzugeben und in seiner Kundenliste zu führen.

3) Es ist dem Kunden untersagt die produzierten Inhalte für den Rundfunk zu

verwenden, wie Fernsehen, Radio oder Kino, ohne ausdrückliche Erlaubnis und

FilmproduktionsvertragGenehmigung seitens Ewolve Pictures. Es ist dem Kunden außerdem untersagt

die produzierten Inhalte zu verändern oder zu verkaufen, ohne ausdrückliche

Erlaubnis und Genehmigung seitens Ewolve Pictures. (Weiterführende Rechte,

siehe Abs. 4)

4) Der Kunde hat das Recht die Medieninhalte, die durch Ewolve Pictures

produziert wurden, für eigene Werbezwecke, Soziale Medien, Internetseiten,

den elektronischen Handel (Online Shops), Internetwerbung,

Internetwerbespots, für die Offlineverarbeitung, wie etwa für Broschüren, Flyer,

Speisekarten, Anwendungssoftware, Poster, Fold-Ups oder zur Anzeige auf dem

Bildschirm, der Leinwand oder ähnlichen Medien, zu verwenden.

  1. Vertraulichkeit
  2. Vertrauliche Informationen. Im Sinne dieses Vertrages: “Vertraulich

Informationen” sind Informationen über eine Vertragspartei (der “offenlegenden

Partei“), die als vertraulich gelten und der Geheimhaltung unterliegen, sowie auch

Informationen, über die eine Partei (die “empfangende Partei”) Wissen oder Zugriff

erhält, sei es direkt durch den Vertrag oder als Folge davon (einschließlich der

ganzen oder teilweise erfassten, erzeugten, entdeckten oder entwickelten

Informationen einer Partei, wie in diesem Vertrag vorgesehen). Als vertrauliche

Informationen gilt nicht:

1) Informationen, die öffentlich bekannt sind oder bekannt gemacht werden, und

diesen Vertrag nicht verletzen, bzw. Teil des Vertrags sind, sowie Informationen

die zum oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die empfangende Partei zum ersten

Mal davon hört, bekannt sind.

2) allgemeine Informationen oder Kenntnisse, die die empfangende Partei im

Rahmen einer ähnlichen Beschäftigung oder einer anderen Tätigkeit gelernt hat;

3) Informationen, die die empfangende Partei rechtmäßig von einer Dritten erhält

und die keine Beschränkung der Offenlegung haben und keine Verletzung einer

Geheimhaltungspflicht darstellen;

4) Informationen, die die empfangende Partei bereits vor der Offenlegung hatte

und die nicht Bestandteil einer anderen Beschränkung sind. Oder;

5) Informationen, die die Partei selbst erschlossen hat, unabhängig von

irgendwelchen Informationen, die diese durch die offenlegende Partei

bekommen hat.

  1. Vertrauliche Informationen des Kunden. Das Folgende sind vertrauliche

Informationen des Kunden, die nicht an Dritte weitergegeben werden sollten:

Leistungen, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Software in verschiedenen Zuständen

der Entwicklung, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Techniken, Modelle,

Daten, Quellcode, Quelldateien und Quelldokumente, Objektcode, Dokumentation,

Diagramme, Flussdiagramme, Forschung, Entwicklung, Prozesse, Verfahren, “Knowhow“, Marketingtechniken und -materialien, Marketing- und Entwicklungspläne,

FilmproduktionsvertragKundennamen und andere Informationen zu Kunden, Preislisten, Preisrichtlinien

und Finanzinformationen, einschließlich des Vertrags und dem Vorhandensein

dieses Vertrages und alle genehmigten oder im Rahmen dieses Vertrags

ausgestellten Arbeitsaufträge. Ewolve Pictures verwendet nicht den Namen, das

Bildnis des Kunden, oder Logo (“Identität” des Kunden) ohne vorherige schriftliche

Einverständniserklärung des Kunden bezüglich der Verwendung der Identität oder

Bezugnahme auf die Identität des Kunden, direkt oder indirekt, einschließlich der

Verbindung mit anderen Kunden oder potenziellen Kunden, Kundenlisten,

Werbeanzeigen, Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen von Experten oder

Fachzeitschriften.

  1. Geheimhaltung. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die empfangende Partei

während der Laufzeit dieses Vertrags und alle Zeit danach keine vertraulichen

Informationen an Dritte weitergeben, vermarkten oder preisgeben darf, es sei denn,

dies ist ausdrücklich, durch eine schriftliche Einverständniserklärung der

offenlegenden Partei, erlaubt. Die empfangende Partei gibt bei Kündigung oder

jederzeit auf Anforderung der offenlegenden Partei alle vertraulichen Angaben und

Informationen an die offenlegende Partei zurück, einschließlich aller Notizen, Daten,

Referenzmaterialien, Skizzen, Zeichnungen, Memoranden, Dokumentationen und

Aufzeichnungen, die in irgendeiner Weise vertrauliche Informationen enthalten.

  1. Recht auf Offenlegung. In Bezug auf Informationen, Wissen oder Daten, die dem

Kunden durch Ewolve Pictures bekannt gegeben wurden, garantiert Ewolve Pictures,

dass sie das uneingeschränkte Recht hat, jene Informationen zu veröffentlichen,

ohne dass eine gesetzliche Haftung gegenüber anderen entsteht. Dieser Kunde hat

volles und uneingeschränktes Recht zur Nutzung und Veröffentlichung selbiger

Informationen. Einschränkungen jeglicher Art bezüglich der Verwendung von

Informationen, die dem Kunden von Ewolve Pictures gegeben wurden, müssen dem

Kunden so früh wie möglich, in jedem Fall vor Beginn der vereinbarten

Dienstleistungen, mitgeteilt werden.

VII. Interessenskonflikt

  1. Konfliktvermeidung. Ewolve Pictures versichert, dass die Ausführung und

Erfüllung dieses Vertrags nicht mit vertraglichen, geschäftlichen oder sonstigen

Pflichten oder Verpflichtungen, an die Ewolve Pictures gebunden ist, in Konflikt

steht oder diese verletzt. Ewolve Pictures akzeptiert keine Arbeiten von Kunden

oder Arbeiten von anderen Geschäftsorganisationen oder Parteien, die einen

tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt für Ewolve Pictures darstellen

oder die das Geschäftsinteressen des Kunden beeinträchtigen könnten.

VIII.Kündigung und Kündigungsrecht

  1. Kündigungsfrist. Ewolve Pictures kann diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist

von dreißig (30) Tagen kündigen, sofern zum Zeitpunkt der Kündigung keine offenen

Projekte anstehen.

Filmproduktionsvertrag2. Kündigung aus wichtigem Grund. Der Kunde kann diesen Vertrag und / oder

offene Projekte sofort aus wichtigem Grund kündigen, wenn Ewolve Pictures seine

Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt oder wenn sie eine der hierin

enthaltenen Versprechen verletzt und einen solchen Fehler oder Verstoß nicht

innerhalb des Vertrages korrigiert, spätestens aber innerhalb von zehn (10)

Kalendertagen (sofern vom Kunden nicht verlängert) nach Mitteilung durch den

Kunden. Der Kunde ist berechtigt, alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe

zu suchen und zu erhalten

  1. Stornierungsgebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden

aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zzgl. der gesetzl. MwSt.

zu entrichten: Stornierung bis zehn (10) Tagen vor dem vereinbarten Drehbeginn 50

% des Betrages, Stornierung unter (10) zehn Tagen vor dem vereinbarten

Drehbeginn 80 % des Betrages. Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und

Aufwendungen die jeweilige Summe übersteigen, so sind die Kosten dafür ebenfalls

zu erstatten.

  1. Garantien
  2. Ewolve Pictures garantiert, dass:

1) Die Dienstleistungen und Leistungen von ihr stammen und keine Patente,

Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte

Dritter verletzen,

2) Die Dienstleistungen auf professionelle und fachmännische Art und Weise

durchgeführt werden,

3) Die von Ewolve Pictures für den Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen neu

sind, von akzeptabler Qualität, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, die

Anforderungen erfüllen und den zwischen den Parteien vereinbarten

Spezifikationen entsprechen,

4) Sie über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt und befugt ist, in allen

Rechtsordnungen, in denen Dienstleistungen erbracht werden sollen, Geschäfte

zu tätigen,

5) Sie bei Erbringung der Dienstleistungen alle anwendbaren bundesstaatlichen

und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhält,

6) Sie alle Rechte hat, um diesen Vertrag abzuschließen, und keine Hindernisse für

die Ausführung dieses Vertrages oder die Erbringung von Dienstleistungen durch

Ewolve Pictures bestehen.

FilmproduktionsvertragX. Haftungsbeschränkung

  1. Beschränkte Haftung. Mit Ausnahme der Bestimmungen im folgenden Abschnitt,

haftet keine der Parteien für besondere, indirekte, zufällige Schäden oder

Folgeschäden, für Verlust von Daten, Gewinnen oder Erträgen, Kapitalkosten oder

Ausfallzeiten oder für etwaige Schadensersatzansprüche oder Bußgelder, die sich

aus einem Anspruch oder einer Klage ergeben, egal ob die Schäden zufällig oder in

Verbindung mit dem Vertragsgegenstand, ob in direktem oder indirektem

Zusammenhang oder in sonstiger Weise damit zusammenhängen oder ob diese

Schäden auf vertraglicher, unerlaubter Handlung, gesetzlichen Bestimmungen,

stillschweigenden Pflichten und Verpflichtungen oder einer anderen Rechtstheorie

beruhen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.

1) Werden Dreharbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in

fremden Unternehmen durchgeführt, ist eine Haftung für die Störung des

Betriebsablaufs seitens Ewolve Pictures ausgeschlossen.

2) Mit Ablieferung der Masterkopie geht das Risiko für das Kopiermaterial an den

Kunden über.

  1. Schadensersatz und Ausgleich. Vorbehaltlich dem Vorangegangenen gilt eine

angebliche Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsverzicht nicht für die

Verpflichtung des Auftragnehmers aufgrund der Abschnitte über Schadensersatz

oder vertrauliche Informationen dieses Vertrages oder der Haftung einer Partei

gegenüber der anderen Partei für Personenschäden, Tod oder physische Schäden an

Eigentumsansprüchen.

  1. Grobe Fahrlässigkeit. Ewolve Pictures haftet ausschließlich für vorsätzlich oder

grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Inspektion und Abnahme
  2. Nichtkonforme Dienste und Leistungen. Wenn einer der erbrachten

Dienstleistungen oder der gelieferten Leistungen, während der Inspektion, nicht den

festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Kunde von Ewolve Pictures

verlangen, die Dienstleistungen erneut auszuführen, zu ersetzen oder die nichtkonformen Gegenstände der Dienstleistung zu korrigieren. Ewolve Pictures

verpflichtet sich dazu die bemängelte Dienstleistung und/oder den bemängelten

Gegenstand der Dienstleistung auf Konformität zu prüfen. Ist die Bemängelung

gerechtfertigt, ist Ewolve Pictures bemüht die bemängelte Dienstleistung und/oder

den bemängelten Gegenstand der Dienstleistung im vollen Umfang mit den

festgelegten Anforderungen in Einklang zu bringen. Ewolve Pictures behält sich das

Recht vor: (a) entstehende Kosten, die bei der Mängelbeseitigung entstehen, dem

Kunden in Rechnung zu stellen und/oder (b) die Kosten im Rahmen des Projekts zu

reduzieren, um den reduzierten Wert der erbrachten Dienstleistung zu reflektieren

und/oder (c) dem Kunden eine Dienstleistung anzubieten, die den reduzierten Wert

der erbrachten Dienstleistung reflektiert.

Filmproduktionsvertrag2. Herstellung des Filmwerks

1) Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage eines vom Kunden zur Verfügung

gestellten oder von ihm genehmigten Konzepts, Drehbuchs, Storyboards und

oder einer schriftlich festgehaltenen Besprechung.

2) Für die Erstellung eines Konzeptes fallen Kosten an. Ewolve Pictures informiert

den Kunden beim Erstgespräch darüber und über die Höhe der Kosten.

Beauftragt der Kunde Ewolve Pictures mit der Erstellung eines oder mehrerer

Konzepte, so sind die vereinbarten Kosten auch dann vom Kunden zu tragen,

wenn er das Konzept nicht verfilmen lasst.

3) Ein erstelltes Konzept kann bei Abnahme nur einmal kostenfrei geändert werden

und das auch nur, wenn das Konzept nicht in seiner kompletten Art verändert

wird. Wird ein Konzept inhaltlich und von der Umsetzung her so verändert, dass

das ursprüngliche Konzept nicht mehr vorhanden ist, entsteht ein neues Konzept

und muss daher auf gleiche Weise vergütet werden wie das erste.

4) Die künstlerische und technische Gestaltungsverantwortung des Filmwerkes

obliegt Ewolve Pictures.

5) Die Verantwortung für sachliche und fachliche Richtigkeit des Filminhaltes

obliegt dem Kunden.

6) Die Dreharbeiten beginnen nachdem die erste Rate bei Ewolve Pictures

eingegangen ist. (siehe §IV Zahlungsbedingungen)

7) Verschiebung und oder Abbruch der Dreharbeiten aus wetterbedingten

Gründen sind in der Kalkulation der Produktionskosten nicht berücksichtigt. Die

Kosten für den Mehraufwand und die für sich aus den Wetterbedingungen

ergebenden zusätzlichen Drehtage und Zusatzkosten werden von Ewolve

Pictures aufgelistet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Abnahme am Gegenstand der Dienstleistung

1) Eine Abnahme erfordert eine schriftliche Bestätigung.

2) Vor der Endfertigung verpflichtet sich der Kunde die Sichtungskopie

abzunehmen. Die bei der Abnahme entstehenden Revisionswünsche werden

vom Kunden schriftlich niedergelegt.

3) Ewolve Pictures wird die ersten beiden Revisionen kostenfrei ausführen. Bei der

dritten und jeder darauffolgenden Revision werden die entsprechenden Kosten

dem Kunden in Rechnung gestellt.

4) Der Kunde verpflichtet sich die Anzeige von Revision schriftlich und innerhalb

von 14 Tage nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durchzuführen. Nach

Ablauf der 14 Tage gilt der Film als abgenommen.

Filmproduktionsvertrag5) Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wie

beispielsweise nachträgliche Textänderungen, werden die Mehrkosten dem

Kunden in Rechnung gestellt.

6) Gilt die Sichtungskopie als abgenommen wird der Film endgefertigt. Bei

Revisionen nach Abnahme werden die Kosten dem Kunden in Rechnung

gestellt.. Ewolve Pictures wird den Kunden unverzüglich über die zu

erwartenden Kosten in Kenntnis setzen.

7) Technisch bedingte Mangelrügen und Beanstandungen sind Ewolve Pictures

seitens des Kunden schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach

Abnahme anzuzeigen. Sollte die Bemängelung gerechtfertigt sein, wird Ewolve

Pictures die Mängel kurzfristig beseitigen, so es die betrieblichen / technischen

Möglichkeiten erlauben (vergleiche dazu auch XI. Inspektion und Abnahme 1.

Nichtkonforme Dienste und Leistungen).

8) Künstlerische Unstimmigkeiten sind kein Mangel.

9) Ist der Film nach dem abgenommenen Konzept / Drehbuch und den Vorgaben

des Kunden unter den vorher bekannten Qualitätsanforderungen hergestellt

worden, so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Sich daraus ergebende

Revisionen werden in voller Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.

10) Ihre Fotos und Videos, sowie alle für das Projekt erstellten Dateien und Konzepte

werden bei uns in der Regel 1 Jahr ab Auslieferung kostenlos aufbewahrt.

Die Fotos und Videos, sowie alle anderen Dateien, die in dem Projekt erstellt

wurden, werden nach einem (1) Jahr endgültig gelöscht.

Der Download Link für das Finale Video oder der Fotos ist sieben 7 Tage lang

gültig, danach können die Videos und Fotos nicht mehr heruntergeladen werden.

Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wie

beispielsweise erneutes Hochladen der Dateien, werden die Mehrkosten dem

Kunden in Rechnung gestellt.

Die Dateien können gegen einen jährlichen Aufpreis, solange wie es gewünscht

wird, bei uns in einem feuerfesten Safe auf einer Festplatte sicher aufbewahrt

werden.

FilmproduktionsvertragXII.Versicherung

  1. Versichert. Alle an Ewolve Pictures vom Kunden übergebenen Gegenstände sind

versichert. Der Kunde hat hierfür selbst nicht Sorge zu tragen.

  1. Zusatzversicherung möglich. Wünscht der Kunde eine Versicherung der

Produktion, hat er dies Ewolve Pictures im Vorfeld der Produktion mitzuteilen und

die daraus resultierenden Kosten zu tragen.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Übertragung. Ewolve Pictures kann keine Rechte aus diesem Vertrag oder einem

anderen schriftlichen Instrument übertragen, das sich auf Dienstleistungen und /

oder Leistungen bezieht, die gemäß diesem Vertrag bereitgestellt werden. Eine

Abtretung ist ohne die vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Kunden

nicht bindend. Vorbehaltlich dem Vorangegangenen ist dieser Vertrag für die Erben,

Vollstrecker, Nachfolger und Vertreter der Parteien bindend.

  1. Geltendes Recht. Die Vertragsparteien bemühen sich nach bestem Wissen und

Gewissen, einvernehmlich einen Streitfall zu schlichten, der sich aus diesem Vertrag

zwischen ihnen ergibt. Das Vorangegangene schließt nicht aus, dass eine der

Parteien eine einstweilige Verfügung beantragt, da sie dies zum Schutz ihrer eigenen

Interessen für erforderlich hält. Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit den

Gesetzen des Staates ausgelegt und durchgesetzt. Es gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und

des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist

der Sitz von Ewolve Pictures.

  1. Salvatorische Klausel. Die Parteien erkennen die Auslegbarkeit des Gesetzes in

Bezug auf bestimmte Regelungen dieses Vertrags an und halten ausdrücklich fest,

dass dieser Vertrag so ausgelegt wird, dass seine Regelungen im größtmöglichen

Umfang, der nach geltendem Recht möglich ist, gültig und durchsetzbar sind. Soweit

die Regelungen eines Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder

nicht durchsetzbar befunden werden, werden diese Regelungen aus diesem Vertrag

gestrichen oder geändert, um sie durchsetzbar zu machen und die Gültigkeit und

Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages bleiben davon

unberührt.

  1. Unabhängiger Auftragnehmer. Keine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung

begründet eine Arbeitgeber – und Arbeitnehmerbeziehung, oder eine Haupt- und

Agentenbeziehung zwischen Ewolve Pictures und Kunden. Kunde und Ewolve

Pictures stimmen zu, dass Ewolve Pictures ein unabhängiger Auftragnehmer ist und

zu jedem Zeitpunkt dieses Vertrages ein unabhängiger Auftragnehmer bleibt.

  1. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen, wenn die Nichteinhaltung der jeweiligen Partei auf den Einfluss

höherer Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich staatlicher Behörden,

terroristischer Handlungen, Naturkatastrophen, Feuer, Sturm Überschwemmungen,

FilmproduktionsvertragErdbeben, Unfälle und anhaltender Mangel an Energie. Im Falle einer solchen

Verzögerung verlängert sich der Liefertermin oder die Fertigstellungszeit des

Gegenstands der Dienstleistung um einen Zeitraum, der sowohl von Ewolve

Pictures, als auch vom Kunden nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist. Wenn

die Verspätung über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen wirksam bleibt,

kann der Kunde diesen Vertrag sofort mit einer schriftlichen Mitteilung an Ewolve

Pictures kündigen.

  1. Gesamter Vertrag. Dieses Dokument und alle angefügten oder enthaltenen

Dokumente enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und

ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusagen

oder Versprechungen. Darüber hinaus darf dieser Vertrag in keiner Weise

abgeändert, oder anderweitig verändert werden, außer durch eine schriftliche

Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Stand: 22.07.2020 / Gerichtsstand: Stuttgart