Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedienungen von Ewolve Pictures
- Auftragserteilung und Vertragsverhältnis
- Kollidierende AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ewolve Pictures
gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ewolve Pictures. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden in diesem Vertragsverhältnis
keine Geltung.
- Ansprechpartner und Stellvertreter
1) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter
für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die die benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten, sowie autorisiert sind
rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.
2) Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils
unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die
zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt,
im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen.
3) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls
lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
1) Der Kunde unterstützt Ewolve Pictures bei der Erfüllung der vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur
Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial so wie von Hard- und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der
Kunde wird seine Mitarbeiter hinsichtlich der von Ewolve Pictures zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2) Der Kunde stellt, soweit nicht anders geregelt, in der erforderlichen Zahl eigene
Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über
die erforderliche Fachkunde verfügen.
3) Hat sich der Kunde verpflichtet, Ewolve Pictures im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.a.) Materialien zu beschaffen, hat der
Kunde diese Ewolve Pictures umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Muss eine
Konvertierung des Materials in ein anderes Format vorgenommen werden, so
übernimmt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten. Der Kunde stellt sicher,
Filmproduktionsvertragdass Ewolve Pictures die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte
erhält und stellt Ewolve Pictures von allen Ansprüchen Dritter frei.
4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
- Termine und Fristen
1) Die von Ewolve Pictures angegebenen Termine sind nicht bindend. Ewolve
Pictures ist aber bemüht sie einzuhalten.
2) Im Vorfeld vereinbarte Fristen werden von Ewolve Pictures eingehalten, sofern
nicht ein wichtiger Grund wie höhere Gewalt (z. B. Wetteränderung, Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation, Brand, Naturgewalten usw.) vorliegt. Sollten vom Kunden zu
verantwortende Verzögerungen, wie etwa eine verspätete Erbringung von
Mitwirkungsleistungen oder Änderungen im Konzept, Drehbuch und/oder dem
Produktionsablauf, die Einhaltung der Fristen nicht mehr ermöglichen, so
verschiebt sich der Fertigstellungstermin, gleichwie bei höherer Gewalt, um
mindestens die Dauer der Änderungen bzw. des Ereignisses höherer Gewalt.
3) Eine Haftung von Ewolve Pictures bei Nichteinhaltung eines Termins aus
Gründen höherer Gewalt, Verschuldung des Auftraggebers und anderen
Gründen dieser Art ist ausgeschlossen.
4) Erkennt Ewolve Pictures, dass Termine nicht eingehalten werden können, wird
Ewolve Pictures den Vertragspartner unmittelbar über den Grund und die Dauer
der zu erwartenden Verzögerung in Kenntnis setzen.
5) Kann Ewolve Pictures einen Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht
einhalten, so hat der Kunde Ewolve Pictures eine realistische und ausreichende
Nachfrist zu setzen.
- Kosten
- Bruttobeträge. Alle vertraglich vereinbarten Beträge (ob mündlich oder schriftlich)
sind Bruttobeträge in Euro(€).
- Kosten am Gegenstand der Dienstleistung. Die Kosten für die Produktion belaufen
sich auf die vertraglich genannten Beträge. Diese Beträge beziehen sich auf die
Herstellung einer Masterkopie im vereinbarten Format. In diesen Kosten nicht
enthalten sind: Konvertierungen in ein anderes als im Auftrag definiertes Format,
Vervielfältigungen, DVD- Menüs oder fremdsprachige Versionen.
- Arbeitstag. Die Arbeitszeit, welche pro Dreh- /Postproduktionstag kalkuliert wird
beträgt 10 Stunden. Alles darüber hinaus wird als Überstunde pro angefangene
Stunde mit dem von Ewolve Pictures aktuell festgelegten Satz berechnet.
FilmproduktionsvertragIII. Zahlungsbedingungen
- Vorauszahlung und Endzahlung. Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende
Zahlungsweise: 50% nach Auftragserteilung / 50 % nach Fertigstellung des Films.
- Vorkosten. Sind in der Kalkulation Vorkosten enthalten, wie Casting, Reisekosten,
etc. so sind diese bei Auftragserteilung in voller Höhe zu begleichen.
- Fälligkeit. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung
fällig. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 40 € erhoben.
- Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
- Recht auf Eigentum.
Das Filmwerk, einschließlich dem enthaltenen geistigen Eigentum, bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von Ewolve Pictures. Jede Partei behält alle Rechte,
Namen und Interessen in und an ihrem eigenen bestehenden geistigen Eigentum,
unabhängig von der Offenlegung dieses bestehenden geistigen Eigentums für die
andere Partei, vorbehaltlich der hierin erteilten Rechte.
- Bestehendes geistiges Eigentum.
1) Ewolve Pictures wird im Zusammenhang mit diesem Vertrag kein geistiges
Eigentum von anderen Drittanbietern oder kein bestehendes geistiges Eigentum
von Dritten verwenden, es sei denn, Ewolve Pictures hat das Recht, dieses für
den Kunden zu nutzen. Wenn Ewolve Pictures nicht Inhaber dieses bestehenden
geistigen Eigentums ist, braucht Ewolve Pictures die erforderlichen Rechte vom
Eigentümer, um die Einhaltung dieses Vertrags zu gewährleisten.
2) Ewolve Pictures wird keine Materialien von Dritten, einschließlich Open Source
oder Freeware, in den Gegenstand der Dienstleistung integrieren, es sei denn, (1)
Ewolve Pictures macht eindeutig die spezifischen Elemente des Drittanbieters
kenntlich, die im Gegenstand der Dienstleistung enthalten sind (2) Ewolve
Pictures macht die entsprechenden Drittlizenzen und etwaige
Verwendungsbeschränkungen kenntlich und (3) es liegt eine schriftliche
Einverständniserklärung vom Kunden vor. Ewolve Pictures versichert und
garantiert verbindlich, dass sie alle Rechte von Drittanbietern (einschließlich aller
Open-Source-Lizenzen) berücksichtigt, die mit Softwarekomponenten verbunden
sind und im Gegenstand der Dienstleistung enthalten sind, sowie alle weiteren,
von Dritten gelieferten Materialien. Er stellt den Kunden von jeglichen Verlusten
und Haftungen frei, die dem Kunden dadurch entstehen können, dass sie die
Anforderungen in den Lizenzen Dritter nicht erfüllt.
Filmproduktionsvertrag3. Keine Rechte am geistigen Eigentum des Kunden.
Mit Ausnahme des eingeschränkten Nutzungsrechts an den vom Kunden
bereitgestellten Materialien, die erforderlich sind, damit Ewolve Pictures im
Rahmen dieses Vertrages ihre Dienstleistungen erbringen kann, erhält sie kein
Recht, Eigentum oder Interesse am geistigen Eigentum des Kunden.
- Nutzungsrechte
- Einfaches Nutzungsrecht. Ewolve Pictures gewährt dem Kunden ein einfaches
Nutzungsrecht (non- exklusive, gebührenfrei, deutschlandweit, unbefristet und
unwiderruflich) für bestehendes geistiges Eigentum, insbesondere in Bezug auf die
Nutzung der Medieninhalte des Filmwerks von Ewolve Pictures und Dritten, sofern
ein solches bestehendes geistiges Eigentum im Gegenstand der Dienstleistung
enthalten ist, einschließlich dem Recht das Eigentum zu erstellen, zu verwenden, zu
reproduzieren, anzuzeigen, weiterzugeben und offenzulegen und andere damit zu
beauftragen, diese Dinge zu tun.
- Copyright. Sofern nicht anders geregelt, muss bei Vervielfältigung des Gegenstands
der Dienstleistung, insbesondere bei Vervielfältigung stets ein Copyright Vermerk
von Ewolve Pictures enthalten sein.
- Eingeschränkte Rechteübertragung. Von der Rechteübertragung ausgeschlossen
sind: Formatumwandlungen, Rechte zur Änderung und Bearbeitung von Bild
und/oder Ton,Erweiterungen, Synchronisationen, Erstellung von
Fremdsprachenfassungen, sowie die Verwendung von Ausschnitten von Bild
und/oder Ton.
- Weiterführende Rechte. Der Kunde hat die Möglichkeit weiterführende Rechte,
wie das ausschließliche Nutzungsrecht, zu erwerben. Dies geschieht in einer
zusätzlichen vertraglichen Übereinstimmung mit Ewolve Pictures und muss explizit
im Vertrag festgelegt sein oder erfordert einen Zusatzvertrag.
- Eigentum am Gegenstand der Dienstleistung.
1) Alle im Zuge der Produktion von Ewolve Pictures erstellten Bild- und
Tonmaterialien so wie Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen und ähnliches
Material bleiben Eigentum von Ewolve Pictures.
2) Ewolve Pictures ist berechtigt das fertige Filmwerk, Ausschnitte daraus und/oder
aus dem Rohmaterial, so wie Grafiken und Animationen zu Werbezwecken
zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen und beliebig zu
kopieren (zum Beispiel für Wettbewerbs-/ Festivaleinreichungen) und
vorzuführen. Des Weiteren ist Ewolve Pictures berechtigt den Kunden als
Referenz anzugeben und in seiner Kundenliste zu führen.
3) Es ist dem Kunden untersagt die produzierten Inhalte für den Rundfunk zu
verwenden, wie Fernsehen, Radio oder Kino, ohne ausdrückliche Erlaubnis und
FilmproduktionsvertragGenehmigung seitens Ewolve Pictures. Es ist dem Kunden außerdem untersagt
die produzierten Inhalte zu verändern oder zu verkaufen, ohne ausdrückliche
Erlaubnis und Genehmigung seitens Ewolve Pictures. (Weiterführende Rechte,
siehe Abs. 4)
4) Der Kunde hat das Recht die Medieninhalte, die durch Ewolve Pictures
produziert wurden, für eigene Werbezwecke, Soziale Medien, Internetseiten,
den elektronischen Handel (Online Shops), Internetwerbung,
Internetwerbespots, für die Offlineverarbeitung, wie etwa für Broschüren, Flyer,
Speisekarten, Anwendungssoftware, Poster, Fold-Ups oder zur Anzeige auf dem
Bildschirm, der Leinwand oder ähnlichen Medien, zu verwenden.
- Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen. Im Sinne dieses Vertrages: “Vertraulich
Informationen” sind Informationen über eine Vertragspartei (der “offenlegenden
Partei“), die als vertraulich gelten und der Geheimhaltung unterliegen, sowie auch
Informationen, über die eine Partei (die “empfangende Partei”) Wissen oder Zugriff
erhält, sei es direkt durch den Vertrag oder als Folge davon (einschließlich der
ganzen oder teilweise erfassten, erzeugten, entdeckten oder entwickelten
Informationen einer Partei, wie in diesem Vertrag vorgesehen). Als vertrauliche
Informationen gilt nicht:
1) Informationen, die öffentlich bekannt sind oder bekannt gemacht werden, und
diesen Vertrag nicht verletzen, bzw. Teil des Vertrags sind, sowie Informationen
die zum oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die empfangende Partei zum ersten
Mal davon hört, bekannt sind.
2) allgemeine Informationen oder Kenntnisse, die die empfangende Partei im
Rahmen einer ähnlichen Beschäftigung oder einer anderen Tätigkeit gelernt hat;
3) Informationen, die die empfangende Partei rechtmäßig von einer Dritten erhält
und die keine Beschränkung der Offenlegung haben und keine Verletzung einer
Geheimhaltungspflicht darstellen;
4) Informationen, die die empfangende Partei bereits vor der Offenlegung hatte
und die nicht Bestandteil einer anderen Beschränkung sind. Oder;
5) Informationen, die die Partei selbst erschlossen hat, unabhängig von
irgendwelchen Informationen, die diese durch die offenlegende Partei
bekommen hat.
- Vertrauliche Informationen des Kunden. Das Folgende sind vertrauliche
Informationen des Kunden, die nicht an Dritte weitergegeben werden sollten:
Leistungen, Entdeckungen, Ideen, Konzepte, Software in verschiedenen Zuständen
der Entwicklung, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Techniken, Modelle,
Daten, Quellcode, Quelldateien und Quelldokumente, Objektcode, Dokumentation,
Diagramme, Flussdiagramme, Forschung, Entwicklung, Prozesse, Verfahren, “Knowhow“, Marketingtechniken und -materialien, Marketing- und Entwicklungspläne,
FilmproduktionsvertragKundennamen und andere Informationen zu Kunden, Preislisten, Preisrichtlinien
und Finanzinformationen, einschließlich des Vertrags und dem Vorhandensein
dieses Vertrages und alle genehmigten oder im Rahmen dieses Vertrags
ausgestellten Arbeitsaufträge. Ewolve Pictures verwendet nicht den Namen, das
Bildnis des Kunden, oder Logo (“Identität” des Kunden) ohne vorherige schriftliche
Einverständniserklärung des Kunden bezüglich der Verwendung der Identität oder
Bezugnahme auf die Identität des Kunden, direkt oder indirekt, einschließlich der
Verbindung mit anderen Kunden oder potenziellen Kunden, Kundenlisten,
Werbeanzeigen, Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen von Experten oder
Fachzeitschriften.
- Geheimhaltung. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die empfangende Partei
während der Laufzeit dieses Vertrags und alle Zeit danach keine vertraulichen
Informationen an Dritte weitergeben, vermarkten oder preisgeben darf, es sei denn,
dies ist ausdrücklich, durch eine schriftliche Einverständniserklärung der
offenlegenden Partei, erlaubt. Die empfangende Partei gibt bei Kündigung oder
jederzeit auf Anforderung der offenlegenden Partei alle vertraulichen Angaben und
Informationen an die offenlegende Partei zurück, einschließlich aller Notizen, Daten,
Referenzmaterialien, Skizzen, Zeichnungen, Memoranden, Dokumentationen und
Aufzeichnungen, die in irgendeiner Weise vertrauliche Informationen enthalten.
- Recht auf Offenlegung. In Bezug auf Informationen, Wissen oder Daten, die dem
Kunden durch Ewolve Pictures bekannt gegeben wurden, garantiert Ewolve Pictures,
dass sie das uneingeschränkte Recht hat, jene Informationen zu veröffentlichen,
ohne dass eine gesetzliche Haftung gegenüber anderen entsteht. Dieser Kunde hat
volles und uneingeschränktes Recht zur Nutzung und Veröffentlichung selbiger
Informationen. Einschränkungen jeglicher Art bezüglich der Verwendung von
Informationen, die dem Kunden von Ewolve Pictures gegeben wurden, müssen dem
Kunden so früh wie möglich, in jedem Fall vor Beginn der vereinbarten
Dienstleistungen, mitgeteilt werden.
VII. Interessenskonflikt
- Konfliktvermeidung. Ewolve Pictures versichert, dass die Ausführung und
Erfüllung dieses Vertrags nicht mit vertraglichen, geschäftlichen oder sonstigen
Pflichten oder Verpflichtungen, an die Ewolve Pictures gebunden ist, in Konflikt
steht oder diese verletzt. Ewolve Pictures akzeptiert keine Arbeiten von Kunden
oder Arbeiten von anderen Geschäftsorganisationen oder Parteien, die einen
tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt für Ewolve Pictures darstellen
oder die das Geschäftsinteressen des Kunden beeinträchtigen könnten.
VIII.Kündigung und Kündigungsrecht
- Kündigungsfrist. Ewolve Pictures kann diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist
von dreißig (30) Tagen kündigen, sofern zum Zeitpunkt der Kündigung keine offenen
Projekte anstehen.
Filmproduktionsvertrag2. Kündigung aus wichtigem Grund. Der Kunde kann diesen Vertrag und / oder
offene Projekte sofort aus wichtigem Grund kündigen, wenn Ewolve Pictures seine
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt oder wenn sie eine der hierin
enthaltenen Versprechen verletzt und einen solchen Fehler oder Verstoß nicht
innerhalb des Vertrages korrigiert, spätestens aber innerhalb von zehn (10)
Kalendertagen (sofern vom Kunden nicht verlängert) nach Mitteilung durch den
Kunden. Der Kunde ist berechtigt, alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe
zu suchen und zu erhalten
- Stornierungsgebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages sind die im Folgenden
aufgeführten Anteile des vertraglich vereinbarten Betrages zzgl. der gesetzl. MwSt.
zu entrichten: Stornierung bis zehn (10) Tagen vor dem vereinbarten Drehbeginn 50
% des Betrages, Stornierung unter (10) zehn Tagen vor dem vereinbarten
Drehbeginn 80 % des Betrages. Sollten die bis dahin erbrachten Leistungen und
Aufwendungen die jeweilige Summe übersteigen, so sind die Kosten dafür ebenfalls
zu erstatten.
- Garantien
- Ewolve Pictures garantiert, dass:
1) Die Dienstleistungen und Leistungen von ihr stammen und keine Patente,
Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte
Dritter verletzen,
2) Die Dienstleistungen auf professionelle und fachmännische Art und Weise
durchgeführt werden,
3) Die von Ewolve Pictures für den Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen neu
sind, von akzeptabler Qualität, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, die
Anforderungen erfüllen und den zwischen den Parteien vereinbarten
Spezifikationen entsprechen,
4) Sie über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt und befugt ist, in allen
Rechtsordnungen, in denen Dienstleistungen erbracht werden sollen, Geschäfte
zu tätigen,
5) Sie bei Erbringung der Dienstleistungen alle anwendbaren bundesstaatlichen
und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhält,
6) Sie alle Rechte hat, um diesen Vertrag abzuschließen, und keine Hindernisse für
die Ausführung dieses Vertrages oder die Erbringung von Dienstleistungen durch
Ewolve Pictures bestehen.
FilmproduktionsvertragX. Haftungsbeschränkung
- Beschränkte Haftung. Mit Ausnahme der Bestimmungen im folgenden Abschnitt,
haftet keine der Parteien für besondere, indirekte, zufällige Schäden oder
Folgeschäden, für Verlust von Daten, Gewinnen oder Erträgen, Kapitalkosten oder
Ausfallzeiten oder für etwaige Schadensersatzansprüche oder Bußgelder, die sich
aus einem Anspruch oder einer Klage ergeben, egal ob die Schäden zufällig oder in
Verbindung mit dem Vertragsgegenstand, ob in direktem oder indirektem
Zusammenhang oder in sonstiger Weise damit zusammenhängen oder ob diese
Schäden auf vertraglicher, unerlaubter Handlung, gesetzlichen Bestimmungen,
stillschweigenden Pflichten und Verpflichtungen oder einer anderen Rechtstheorie
beruhen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
1) Werden Dreharbeiten auf Wunsch des Auftraggebers im eigenen oder in
fremden Unternehmen durchgeführt, ist eine Haftung für die Störung des
Betriebsablaufs seitens Ewolve Pictures ausgeschlossen.
2) Mit Ablieferung der Masterkopie geht das Risiko für das Kopiermaterial an den
Kunden über.
- Schadensersatz und Ausgleich. Vorbehaltlich dem Vorangegangenen gilt eine
angebliche Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsverzicht nicht für die
Verpflichtung des Auftragnehmers aufgrund der Abschnitte über Schadensersatz
oder vertrauliche Informationen dieses Vertrages oder der Haftung einer Partei
gegenüber der anderen Partei für Personenschäden, Tod oder physische Schäden an
Eigentumsansprüchen.
- Grobe Fahrlässigkeit. Ewolve Pictures haftet ausschließlich für vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Inspektion und Abnahme
- Nichtkonforme Dienste und Leistungen. Wenn einer der erbrachten
Dienstleistungen oder der gelieferten Leistungen, während der Inspektion, nicht den
festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Kunde von Ewolve Pictures
verlangen, die Dienstleistungen erneut auszuführen, zu ersetzen oder die nichtkonformen Gegenstände der Dienstleistung zu korrigieren. Ewolve Pictures
verpflichtet sich dazu die bemängelte Dienstleistung und/oder den bemängelten
Gegenstand der Dienstleistung auf Konformität zu prüfen. Ist die Bemängelung
gerechtfertigt, ist Ewolve Pictures bemüht die bemängelte Dienstleistung und/oder
den bemängelten Gegenstand der Dienstleistung im vollen Umfang mit den
festgelegten Anforderungen in Einklang zu bringen. Ewolve Pictures behält sich das
Recht vor: (a) entstehende Kosten, die bei der Mängelbeseitigung entstehen, dem
Kunden in Rechnung zu stellen und/oder (b) die Kosten im Rahmen des Projekts zu
reduzieren, um den reduzierten Wert der erbrachten Dienstleistung zu reflektieren
und/oder (c) dem Kunden eine Dienstleistung anzubieten, die den reduzierten Wert
der erbrachten Dienstleistung reflektiert.
Filmproduktionsvertrag2. Herstellung des Filmwerks
1) Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage eines vom Kunden zur Verfügung
gestellten oder von ihm genehmigten Konzepts, Drehbuchs, Storyboards und
oder einer schriftlich festgehaltenen Besprechung.
2) Für die Erstellung eines Konzeptes fallen Kosten an. Ewolve Pictures informiert
den Kunden beim Erstgespräch darüber und über die Höhe der Kosten.
Beauftragt der Kunde Ewolve Pictures mit der Erstellung eines oder mehrerer
Konzepte, so sind die vereinbarten Kosten auch dann vom Kunden zu tragen,
wenn er das Konzept nicht verfilmen lasst.
3) Ein erstelltes Konzept kann bei Abnahme nur einmal kostenfrei geändert werden
und das auch nur, wenn das Konzept nicht in seiner kompletten Art verändert
wird. Wird ein Konzept inhaltlich und von der Umsetzung her so verändert, dass
das ursprüngliche Konzept nicht mehr vorhanden ist, entsteht ein neues Konzept
und muss daher auf gleiche Weise vergütet werden wie das erste.
4) Die künstlerische und technische Gestaltungsverantwortung des Filmwerkes
obliegt Ewolve Pictures.
5) Die Verantwortung für sachliche und fachliche Richtigkeit des Filminhaltes
obliegt dem Kunden.
6) Die Dreharbeiten beginnen nachdem die erste Rate bei Ewolve Pictures
eingegangen ist. (siehe §IV Zahlungsbedingungen)
7) Verschiebung und oder Abbruch der Dreharbeiten aus wetterbedingten
Gründen sind in der Kalkulation der Produktionskosten nicht berücksichtigt. Die
Kosten für den Mehraufwand und die für sich aus den Wetterbedingungen
ergebenden zusätzlichen Drehtage und Zusatzkosten werden von Ewolve
Pictures aufgelistet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Abnahme am Gegenstand der Dienstleistung
1) Eine Abnahme erfordert eine schriftliche Bestätigung.
2) Vor der Endfertigung verpflichtet sich der Kunde die Sichtungskopie
abzunehmen. Die bei der Abnahme entstehenden Revisionswünsche werden
vom Kunden schriftlich niedergelegt.
3) Ewolve Pictures wird die ersten beiden Revisionen kostenfrei ausführen. Bei der
dritten und jeder darauffolgenden Revision werden die entsprechenden Kosten
dem Kunden in Rechnung gestellt.
4) Der Kunde verpflichtet sich die Anzeige von Revision schriftlich und innerhalb
von 14 Tage nach Erhalt oder Sichtung der Sichtungskopie durchzuführen. Nach
Ablauf der 14 Tage gilt der Film als abgenommen.
Filmproduktionsvertrag5) Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wie
beispielsweise nachträgliche Textänderungen, werden die Mehrkosten dem
Kunden in Rechnung gestellt.
6) Gilt die Sichtungskopie als abgenommen wird der Film endgefertigt. Bei
Revisionen nach Abnahme werden die Kosten dem Kunden in Rechnung
gestellt.. Ewolve Pictures wird den Kunden unverzüglich über die zu
erwartenden Kosten in Kenntnis setzen.
7) Technisch bedingte Mangelrügen und Beanstandungen sind Ewolve Pictures
seitens des Kunden schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach
Abnahme anzuzeigen. Sollte die Bemängelung gerechtfertigt sein, wird Ewolve
Pictures die Mängel kurzfristig beseitigen, so es die betrieblichen / technischen
Möglichkeiten erlauben (vergleiche dazu auch XI. Inspektion und Abnahme 1.
Nichtkonforme Dienste und Leistungen).
8) Künstlerische Unstimmigkeiten sind kein Mangel.
9) Ist der Film nach dem abgenommenen Konzept / Drehbuch und den Vorgaben
des Kunden unter den vorher bekannten Qualitätsanforderungen hergestellt
worden, so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Sich daraus ergebende
Revisionen werden in voller Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.
10) Ihre Fotos und Videos, sowie alle für das Projekt erstellten Dateien und Konzepte
werden bei uns in der Regel 1 Jahr ab Auslieferung kostenlos aufbewahrt.
Die Fotos und Videos, sowie alle anderen Dateien, die in dem Projekt erstellt
wurden, werden nach einem (1) Jahr endgültig gelöscht.
Der Download Link für das Finale Video oder der Fotos ist sieben 7 Tage lang
gültig, danach können die Videos und Fotos nicht mehr heruntergeladen werden.
Bei Änderungen die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, wie
beispielsweise erneutes Hochladen der Dateien, werden die Mehrkosten dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Die Dateien können gegen einen jährlichen Aufpreis, solange wie es gewünscht
wird, bei uns in einem feuerfesten Safe auf einer Festplatte sicher aufbewahrt
werden.
FilmproduktionsvertragXII.Versicherung
- Versichert. Alle an Ewolve Pictures vom Kunden übergebenen Gegenstände sind
versichert. Der Kunde hat hierfür selbst nicht Sorge zu tragen.
- Zusatzversicherung möglich. Wünscht der Kunde eine Versicherung der
Produktion, hat er dies Ewolve Pictures im Vorfeld der Produktion mitzuteilen und
die daraus resultierenden Kosten zu tragen.
XIII. Schlussbestimmungen
- Übertragung. Ewolve Pictures kann keine Rechte aus diesem Vertrag oder einem
anderen schriftlichen Instrument übertragen, das sich auf Dienstleistungen und /
oder Leistungen bezieht, die gemäß diesem Vertrag bereitgestellt werden. Eine
Abtretung ist ohne die vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Kunden
nicht bindend. Vorbehaltlich dem Vorangegangenen ist dieser Vertrag für die Erben,
Vollstrecker, Nachfolger und Vertreter der Parteien bindend.
- Geltendes Recht. Die Vertragsparteien bemühen sich nach bestem Wissen und
Gewissen, einvernehmlich einen Streitfall zu schlichten, der sich aus diesem Vertrag
zwischen ihnen ergibt. Das Vorangegangene schließt nicht aus, dass eine der
Parteien eine einstweilige Verfügung beantragt, da sie dies zum Schutz ihrer eigenen
Interessen für erforderlich hält. Dieser Vertrag wird in Übereinstimmung mit den
Gesetzen des Staates ausgelegt und durchgesetzt. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und
des UN-Kaufrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist
der Sitz von Ewolve Pictures.
- Salvatorische Klausel. Die Parteien erkennen die Auslegbarkeit des Gesetzes in
Bezug auf bestimmte Regelungen dieses Vertrags an und halten ausdrücklich fest,
dass dieser Vertrag so ausgelegt wird, dass seine Regelungen im größtmöglichen
Umfang, der nach geltendem Recht möglich ist, gültig und durchsetzbar sind. Soweit
die Regelungen eines Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder
nicht durchsetzbar befunden werden, werden diese Regelungen aus diesem Vertrag
gestrichen oder geändert, um sie durchsetzbar zu machen und die Gültigkeit und
Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages bleiben davon
unberührt.
- Unabhängiger Auftragnehmer. Keine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung
begründet eine Arbeitgeber – und Arbeitnehmerbeziehung, oder eine Haupt- und
Agentenbeziehung zwischen Ewolve Pictures und Kunden. Kunde und Ewolve
Pictures stimmen zu, dass Ewolve Pictures ein unabhängiger Auftragnehmer ist und
zu jedem Zeitpunkt dieses Vertrages ein unabhängiger Auftragnehmer bleibt.
- Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen, wenn die Nichteinhaltung der jeweiligen Partei auf den Einfluss
höherer Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich staatlicher Behörden,
terroristischer Handlungen, Naturkatastrophen, Feuer, Sturm Überschwemmungen,
FilmproduktionsvertragErdbeben, Unfälle und anhaltender Mangel an Energie. Im Falle einer solchen
Verzögerung verlängert sich der Liefertermin oder die Fertigstellungszeit des
Gegenstands der Dienstleistung um einen Zeitraum, der sowohl von Ewolve
Pictures, als auch vom Kunden nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist. Wenn
die Verspätung über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen wirksam bleibt,
kann der Kunde diesen Vertrag sofort mit einer schriftlichen Mitteilung an Ewolve
Pictures kündigen.
- Gesamter Vertrag. Dieses Dokument und alle angefügten oder enthaltenen
Dokumente enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und
ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusagen
oder Versprechungen. Darüber hinaus darf dieser Vertrag in keiner Weise
abgeändert, oder anderweitig verändert werden, außer durch eine schriftliche
Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Stand: 22.07.2020 / Gerichtsstand: Stuttgart